Bauschäden
Bei Gutachten über Bauschäden gilt es meist die Ursache des Schadens und die Schadenshöhe festzustellen. Nur aufgrund einer fundierten Schadensanalyse kann eine anschließende Beseitung bzw. Sanierung erfolgen.
Blower-Door-Test
Mit dem Blower-Door-Test (auch: Differenzdruck-Messverfahren) wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen.
Brandschutzgutachten
Ein Brandschutzgutachter ist ein Sachverständiger für den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. In der Regel beschäftigt er sich nicht mit der Brandursachenermittlung und -forschung. Das Aufgabengebiet besteht hauptsächlich in der Beratung von Bauherrn und Betreibern von Sonderbauten (z. B. gewerblichen Bauten, öffentlichen Gebäuden, Hochhäusern, Schulen, Krankenhäusern, Einkaufszentren usw.) sowie in der Erstellung von Brandschutzkonzepten und -gutachten für diese Gebäude.
Feuchtigkeitsschäden
Unter einem Feuchtigkeitsschaden versteht man einen direkten und indirekten Bauschaden, der an einem Bauwerk oder Gebäude durch Feuchtigkeit entsteht. Dies kann entweder die Folge von äußeren Witterungseinflüssen, Bodenfeuchte oder von Kondensation sein. Einen Schaden, der z. B. durch einen Rohrbruch oder eine Überschwemmung entsteht, nennt man hingegen Wasserschaden.
Gutachten über die Honorare von Architekten und Ingenieure
Honorare von Architekten und Ingenieuren im Bauwesen sind gesetzlich in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt. Kommt es hier zu Unstimmigkeiten, kann ein Gutachten Klarheit schaffen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist vom Bauherrn, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, für Baustellen zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Der Koordinator hat nach § 3 BaustellV Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).
Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke
Sachverständige für die Grundtückswertermittlung haben in der Regel den Auftrag, den Verkehrswert eines Grundstücks bzw. einer Immobilie zu ermitteln. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Verkehrswertgutachten bilden die Basis für Kaufentscheidungen, Finanzierungen, Erbauseinandersetzungen, Güterausgleich bei Ehesscheidungen und Zwangsversteigerungen.